Teilnahmebedingungen

Der Kreativwettbewerb „Macht was draus“ wird von der Gemeindeentwicklung im Salzburger Bildungswerk (nachfolgend zur besseren Lesbarkeit einfach GE) in Kooperation mit der FH Kuchl – Studiengang Design und Produktmanagement und der Halleiner Arbeitsinitiative HAI GmbH, Salzachtalstraße 45, 5400 Hallein veranstaltet. Die Gemeindeentwicklung übernimmt auch die Abwicklung des Wettbewerbes.

Bei der Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Teilnahmebedingungen, mit denen sich Teilnehmende einverstanden erklärt. Teilnehmende sind sowohl Objektbesitzende als auch Upcycelnde.

Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme steht allen Interessierten mit Affinität zum Umweltschutz offen – der Wettbewerb richtet sich an alle Kreativen ab 18 Jahren in Stadt und Land Salzburg.

Teilnahme und Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Der Wettbewerb startet am 13. September 2021 und endet am 10. Dezember 2021.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt mit der fristgerechten Einsendung der Entwürfe per E-Mail an [email protected] bis zum 13. Oktober 2021 (es gilt das Datum des elektronischen Posteingangs). Eine andere Form der Teilnahme ist ausgeschlossen.
Die eingesandten Entwürfe werden nach Einsendeschluss an die Objekteigentümer übermittelt. Die Gemeindeentwicklung wiederum wird die Entwürfe auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen überprüfen.
Upcycelnde dürfen mehrere Entwürfe einreichen. Mit der Einsendung garantieren Upcycelnde, dass sie Urheber des Werks und einzelner Bestandteile sind.
Upcycelnde erklären sich bereit, den/die Entwürfe an den Objektbesitzenden zu übermitteln und den ausgewählten Entwurf möglichst detailgetreu nach bestem Wissen und Können umzusetzen. Für die Bearbeitung des Objektes können Upcycelnde in keinster Weise zur Rechenschaft gezogen werden bzw. können keinerlei Haftungsansprüche gestellt werden.

Das Upcyclen wird im Rahmen dieses Wettbewerbs von Freiwilligen unentgeltlich durchgeführt. Für Schäden am Eigentum wird keine Haftung übernommen.
Das Anbieten von Gegenständen zum Upcyclen geschieht auf eigenes Risiko. Denn es ist möglich, dass die Wunschvorstellungen des Besitzers bzw. der Entwurf stark vom Endergebnis abweichen. Upcycelnde geben keine Gewährleistung auf die im Entwurf abgebildete Umsetzung. Größere Abweichungen vom Entwurf oder Änderungen müssen jedoch mit dem Besitzer aktuell abgesprochen werden. Sie sind auch nicht haftbar, wenn Upcycling-Gegenstände ihren Zweck nicht lange erfüllen oder durch ihre Verwendung unbrauchbar werden.

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die ausdrückliche Einwilligung in die Veröffentlichung der Einsendung im Rahmen dieses Wettbewerbs durch die allenfalls beteiligten und/oder abgebildeten Person/Personen voraus. Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmenden die entsprechenden Einwilligungen, und dass keine Persönlichkeitsrechte oder anderweitige Rechte der allenfalls abgebildeten Person bzw. Personen verletzt werden. Teilnehmende stellen die Gemeindeentwicklung von allfälligen Ansprüchen vollständig frei.

Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung
Am 10. Dezember 2021 werden die Gewinner prämiert. Die offizielle Veranstaltung dazu wird von der Gemeindeentwicklung im Salzburger Bildungswerk organisiert, die potentiellen Gewinner werden dazu persönlich eingeladen.

Die Gewinner werden im Vorhinein per E-Mail von der Gemeindeentwicklung benachrichtigt und müssen zur weiteren Wettbewerbsabwicklung auf die Gewinnbenachrichtigung mit Angabe ihrer Bankdaten reagieren. Sollte die persönliche Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar sein oder melden sich die Gewinner nicht nach der genannten Frist, so verlieren sie den Gewinnanspruch und die Gemeindeentwicklung kann nach Rücksprache mit der Jury aus den verbleibenden Teilnehmenden neue Gewinner ermitteln.

Bereitstellung des Gewinns
Die Gemeindeentwicklung wird den Gewinn auf ein von den Gewinnern zu nennendes Bankkonto überweisen. Die Gemeindeentwicklung haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung des Wettbewerbs führen. Die Gemeindeentwicklung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten, und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs beeinflussen bzw. unmöglich machen.

Bewerbung des Wettbewerbs
Die Gemeindeentwicklung im Salzburger Bildungswerk behält sich vor, den Wettbewerb mittels Texte, Fotos und Videos online (z.B. Website, Facebook o.ä.) sowie in Newslettern zu dokumentieren. Die Teilnehmenden erklären sich damit ausdrücklich einverstanden, dass ihre Namen und ihre Fotos, sofern eines von ihm zur Verfügung gestellt wurde, veröffentlicht werden können. Mit seinem Einverständnis bestätigen die Teilnehmenden, dass hierfür auch die Zustimmung der allenfalls abgebildeten Person/Personen vorliegt.

Nutzungsrechte
Die Teilnehmenden räumen der Gemeindeentwicklung an dem eingereichten Werk (Bilder/Fotos, Skizzen, Texte, Videos und andere schriftliche oder graphische Darstellungen) – insbesondere bezüglich sämtlicher bestehender gewerblicher Schutzrechte – das einfache, unentgeltliche sowie räumlich und zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht ein (inklusive des Bearbeitungsrechts, soweit die Bearbeitung und Umgestaltung unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes erfolgt).
Der Umfang und Inhalt der Nutzungsrechte ist auf Werbezwecke beschränkt.

Datenschutz
Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihnen übermittelten Daten (Name, Alter, Adresse, E-Mail-Adresse, im Falle des Gewinns Kontodaten) für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs von der Gemeindeentwicklung erhoben und verarbeitet sowie zur Wettbewerbsdurchführung übermittelt werden dürfen. Die Teilnehmenden erklären sich auch damit einverstanden, dass diese Daten an die Jurymitglieder zur Wettbewerbsdurchführung weitergeleitet werden. Die Teilnehmenden erklären sich weiters damit einverstanden, dass er im Falle des Gewinns per E-Mail von der Gemeindeentwicklung kontaktiert werden darf. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden alle für den Wettbewerb bereitgestellten Daten gelöscht, sofern diese nicht schon durch eine Newsletter-Anmeldung hinterlegt sind oder aus anderen Gründen aufbewahrt werden sollen bzw. müssen. Die Gemeindeentwicklung stellt sicher, dass auch die Daten bei den Jurymitgliedern gelöscht werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
Es steht den Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf die Löschung seiner Daten zu bewirken und somit vom Wettbewerb zurückzutreten.

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